Allgemeine Geschäftbedingungen
Allgemeine Geschäftbedingungen
Allgemeine Bedingungen für Verkauf, Lieferung, Reparatur und Überholung von Fahrzeuggetrieben, Ersatzteilen, Zubehör und übrigen Artikeln/Materialen durch Harry Martens Limmen, De Wieken 22, 1906 DC LIMMEN, Die Niederlande.
1. Allgemein
Verkauf und Lieferung von Fahrzeuggetrieben, Ersatzteilen, Zubehör und anderen Artikeln / Materialien, im folgenden Artikel genannt, durch Hrn. H.W.G. Martens, auch genannt Harry Martens Limmen, im folgenden HML genannt, als auch das Durchführen von Überholungen, Instandsetzungen, Reparatur und Wartung, einzeln oder gemeinsam “Arbeiten”, “Reparatur”, “Überholung” genannt, von Gegenständen durch Harry Martens Limmen geschieht ausschließlich auf der Grundlage folgender Bedingungen. Diese Bedingungen können nur schriftlich durch Harry Martens Limmen außer Kraft gesetzt werden. Die Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind für HML nicht verbindlich.
2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen
- Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und für jede Vereinbarung zwischen HML und dem Käufer worauf HML diese Bedingungen für gültig erklärt hat, außer wenn die Beteiligten ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Folgende Bedingungen betreffen auch alle Vereinbarungen mit HML, die Leistungen durch Dritte erfordern.
3. Angebote und Angaben
Angebote von HML bezüglich Verkauf oder Reparatur von Gegenständen ohne Angabe eines Gültigkeitstermins, sind 30 Tage gültig. Trotzdem kann ein Angebot jederzeit widerrufen werden solange HML keine Annahme des Angebots seitens eines Käufers oder Auftraggebers vorliegt. Falls HML zu irgendeinem Zeitpunkt eine Preisangabe macht für zu liefernde Waren, Reparaturen oder Überholungen, wird eine Abweichung vom erwähnten Betrag von bis zu 10% dem Käufer oder Auftraggeber nicht zu irgendwelchen Forderungen auf Grund Nichterfüllung oder aus anderen Gründen berechtigen. Die durch HML angegebenen Preise basieren auf normalen Arbeitszeiten, zuzüglich anfallenden Transport-, Verpackungs-, Lieferungskosten, Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben, wenn nichts anderes erwähnt wird.
4. Preisänderungen
Änderungen der gesetzlichen Abgaben und Steuern werden zu Festpreisen und anderen Preisen hinzugerechnet. Änderungen der Werks- oder Importeurpreise und der Wechselkurse werden in Nichtfestpreisen hineingerechnet.
5. Lieferung
Waren werden verkauft und geliefert "ab Lager”. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 6 ist die Lieferung nach Wartung/Reparatur/Überholung von Getrieben oder von Ersatzteilen oder Waren immer "ab Lager". Die verkauften Waren sind bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Eventuell einzutauschende Waren werden erst dann Eigentum des Verkäufers wenn die tatsächliche Lieferung stattgefunden hat. Bis zu dem Zeitpunkt bleiben die einzutauschenden Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. Gelieferte, reparierte und überholte Waren reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Lieferzeit
Angaben über Lieferzeiten werden nach bestem Wissen gemacht, sind jedoch unverbindlich. Terminüberschreitung aus jeglichen Gründen kann niemals Anrecht bieten für Schadensersatz oder Auflösung der Vereinbarung.
7. Auflösung der Vereinbarung
Eine Vereinbarung zwischen HML und einem Käufer kann sofort aufgelöst werden in folgenden Fällen:
Falls HML nach der Vereinbarung in Kenntnis gesetzt wird über Gegebenheiten, die HML vernünftige Grunde bieten anzunehmen, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird oder falls HML dem Käufer bei der Vereinbarung gebeten hat Sicherheiten vorzulegen und diese Sicherheiten trotz Aufforderung nicht vorgelegt wurden oder sich als unzureichend erwiesen haben. In den genannten Fällen ist HML berechtigt die weitere Durchführung der Vereinbarung aufzuschieben oder die Vereinbarung aufzulösen, wobei HML das Recht behält Schadensersatz zu fordern, falls sich Umstände ergeben bezüglich Personen bzw. Materialien, welche HML eingesetzt hat zwecks Durchführung der Vereinbarung oder in der Ausübung seiner üblichen Dienstleistung, wodurch es für HML unverhältnismäßig aufwändig oder kostenintensiv wäre die Vereinbarung weiter durchzuführen und HML die Vereinbarung somit berechtigt auflöst.
8. Eigentumsvorbehalt
Die durch HML verkauften Waren bleiben Eigentum der HML bis alle berechtigten Forderungen an den Käufer, einschließlich Zinsen und Kosten, erfüllt sind.
9. Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind zu leisten ohne Abzug oder Aufrechnung im Büro der Firma HML oder durch Überweisung auf ein durch HML zu bestimmendes Konto. Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum, außer wenn anders vereinbart. Die Beweislast bezüglich der eventuell gemachten, anderen Vereinbarungen ruht beim Käufer oder Auftraggeber. Beim Überschreiten des Zahlungstermins hat HML das Recht ohne Mahnung oder Inverzugsetzung den Käufer Zinsen über den verschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen zu einem Zinssatz von höchstens 1,5 % pro Monat oder Teilmonat, wobei die weiteren Rechte von HML unberührt bleiben.
10. Reklamation und Verjährung
Der Käufer hat die durch HML gelieferten Waren nach Erhalt umgehend zu prüfen. Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich bei HML eingereicht werden, mit genauen Angaben über die Art und den Grund der Beschwerden.Nachdem dieser Termin verstrichen ist, wird angenommen, dass der Käufer die gelieferten Waren abgenommen hat. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist HML verpflichtet entweder eine kostenlose Reparatur bzw. den Ersatz der beanstandeten Waren bzw. Ersatzteile anzubieten, vorausgesetzt die Waren bzw. Ersatzteile werden frachtfrei an HML zurückgeschickt, oder die beanstandeten Waren bzw. Ersatzteile zurückzunehmen und den bezahlten Teil des Kaufpreises zurückzuzahlen, wobei im letzteren Fall die betreffende Vereinbarung somit aufgelöst wäre. Jegliche Forderungen des Käufers mit der Begründung, dass HML seine Verpflichtungen nicht erfüllt hätte, sind hinfällig ab 6 Monaten nach Lieferung der verkauften Ware.
11. Garantie
HML bietet 3 Monate Garantie ab Lieferung auf Produktionsfehler an verkauften Getrieben. Die Garantie betrifft nur Mängel, wovon der Kaüfer nachweist, dass Sie aufgetreten sind bei betriebstechnisch normaler und vernünftiger Nutzung der gelieferten Ware unter normalen Umständen und für den Zweck wofür sie produziert wurden. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen bekanntgegeben werden. Im Garantiefall hat HML die Wahl entweder eine kostenlose Reparatur bzw. den Ersatz der beanstandeten Waren bzw. Ersatzteile anzubieten, vorausgesetzt die Waren bzw. Ersatzteile werden frachtfrei an HML zurückgeschickt, oder die beanstandeten Waren bzw. Ersatzteile zurückzunehmen und den bezahlten Teil des Kaufpreises zurückzuzahlen, wobei im letzteren Fall die betreffende Vereinbarung somit aufgelöst wäre. Die Garantieverpflichtung entfällt wenn der Käufer oder Dritte Reparaturen an den Waren bzw. Ersatzteilen durchgeführt haben oder dies versucht haben ohne vorher HML die Gelegenheit zu bieten den Defekt zu beheben. Von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind gebrauchte Zahnräder, Wellen, Schaltmuffen u.s.w.
12. Wartung, Reparatur und Überholung
Reklamationen bezüglich Wartung, Reparaturen und Überholungen von Waren (im Folgenden 'Reparaturen' genannt) sind nur möglich auf der Grundlage des Vereinbarten in Abschnitt 10. Überholte Teile werden, soweit praktisch möglich und lieferbar, überholt mit Originalteilen oder Ersatzteilen, die dem Original so ähnlich wie möglich sind, wobei dies der Einschätzung von HML unterliegt. Im Falle berechtigter Reklamation ist HML verpflichtet entweder eine erneute Reparatur anzubieten oder darauf zu verzichten und dem Käufer den bezahlten Teil des Reparaturpreises zurückzuerstatten, wobei im letzten Fall die betreffende Vereinbarung aufgelöst wäre.
13. Haftungsausschluss
Die Haftung des HML ist ausdrücklich beschränkt auf Erfüllung der oben beschriebenen Garantiepflicht und den Verpflichtungen die sich aus berechtigter Reklamation ergeben. Die Haftung des HML ist beschränkt auf höchstens den Rechungswert der Transaktion, beziehungsweise den Teil der Transaktion woraus sich die Haftung ergibt. Jede sonstige Forderung des Käufers/Auftraggebers wegen direkter oder indirekter Schäden oder wegen Betriebsschäden, egal aus welchem Grund, sogar durch eigene Schuld des HML-Personals, außer wenn grobe Verschuldung oder Absicht des Fahrers von HML vorliegt, und jede Art der Forderung des Käufers/Auftraggebers um die Vereinbarung zu vernichten oder aufzulösen ist ausgeschlossen. Der Käufer /Auftraggeber entbindet HML von sämtlichen Forderungen seitens Dritter auf Grund Handlungen oder Versäumnissen von HML oder HML-Personal bzw. anderen Personen, die bei der Reparatur und/oder Herstellung und/oder Überholung von Waren und/oder der Durchführung der Kaufvereinbarung gestellt werden.
14. Weiterverkauf und Export
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass wenn Waren oder Teile von Waren weiterverkauft werden oder wenn Waren oder Teile von Waren außerhalb der Landesgrenzen des Landes wohin HML sie geliefert hat gebracht werden, sämtliche zutreffende Exportbedingungen der niederländischen Regierung beachtet werden. Der Käufer wird außerdam dafür Sorge tragen, dass auch Dritte, die im Besitz der Waren oder Teile der Waren sind, die Exportbedingungen der Niederlande erfüllen. Export durch Dritte enthebt HML der Garantieverprflichtung.
15. Inkassokosten
Im Falle der Nichterfüllung des Käufers oder Auftraggebers einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen aus der mit HML geschlossenen Vereinbarung, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Käufers oder Auftraggebers.
16. Anwendbares Recht: Streitfälle
Sämtliche Angebote, Aufträge, Vereinbarungen, Lieferungen, Reparaturen, Überholungen, Dienste sowohl auch diese Bedingungen unterliegen der niederländischen Rechtsprechung. Sämtliche Streitfälle (auch welche, die nur von einer Partei als solches anerkannt werden) die als Folge von Angeboten, Aufträgen, Vereinbarungen, Lieferungen, Reparaturen, Überholungen oder Diensten entstehen mögen, werden dem zuständigen Gericht in Alkmaar vorgelegt, wobei HML das Recht vorbehalten bleibt diese Streitfälle einem anderen zuständigen inländischen oder ausländischen Gericht vorzulegen.




